Die Praxis ist geschlossen:

23.12.2024 bis 03.01.2025

13.02.2025

18.02. bis 20.02.2025

24.03. bis 03.04.2025

Sowie an den gesetzlichen Feiertagen. 

Die Praxis ist zu diesen Zeiten telefonisch in der Regel nicht erreichbar.

Trotzdem ist es möglich, dass Sie einen Termin mit mir in dieser Zeit vereinbart haben. Dieser ist dann verbindlich. Manchmal finden auch besondere Gruppentermine statt, die vorher besprochen werden.

Rückfall-Präventions-Gruppe

Ergebnis der Erfahrungen mit der neuen Gruppe im Jahr 2024:

2025 findet die Ankergruppe in der dunklen Jahreszeit häufiger, im Sommer seltener statt.

Diese Gruppe ist offen für Patient*innen, die ihre Therapie bei mir bereits beendet haben oder diese ausschleichend beenden möchten.

Die Termine 2025 sind

18.01.2025 um 09:30 Uhr

08.03.2025 um 09:30 Uhr

05.07.2025 um 09:30 Uhr

18.10.2025 um 09:30 Uhr

06.12.2025 um 09:30 Uhr

Die Themen sind: Rückfallprophylaxe, Umgang mit schwierigen Situationen, Gedanken oder Gefühlen

Es ist eine offene Gruppe, Sie müssen sich nicht langfristig festlegen, ob Sie daran teilnehmen möchten. Bitte geben Sie mir aber eine oder zwei Wochen vorher Bescheid (telefonisch oder über eMail), ob Sie kommen werden, damit ich entsprechend planen kann.

Sie dürfen auch ganz spontan kommen, riskieren dann aber

- vor verschlossener Türe zu stehen, weil niemand Bescheid gesagt hat, dass er oder sie kommt und ich auch sonst nichts in der Praxis zu erledigen habe

- weggeschickt zu werden, weil genau 9 angemeldet waren und gekommen sind, und ich maximal 9 Patient:innen in die Gruppe nehmen darf.

Wenn sich mehr als 9 anmelden, werde ich die angemeldeten kontaktieren und einen zweiten Termin am Nachmittag des gleichen Tages anbieten. Das ist bisher noch nicht vorgekommen (Maximum war 8).

Lächeln statt Händedruck

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich auf Händeschütteln weiterhin verzichte.

Meine Arthrose macht bereits einen normalen Händedruck zu einer schmerzhaften Angelegenheit. Bitte nehmen Sie dies nicht persönlich!

Infektionsschutz und Videotermine

Es ist Ihnen selbst überlassen, ob Sie z.B. wegen eines Atemweg-Infekts eine Maske tragen möchten, um niemand anzustecken, wenn Sie in die Praxis kommen. Sagen Sie mir Bescheid, wenn Sie z.B. wegen eines geschwächten Immunsystems möchten, dass ich im Gespräch generell eine Maske trage.

Wenn der Therapie-Antrag von der Krankenkasse genehmigt worden ist, können Einzeltermine im Krankheitsfall auch als Videobehandlung stattfinden. Dies gilt nur für Termine, die nach der Antragstellung und Genehmigung stattfinden und nur noch in sehr begrenztem Umfang.

Außer bei psychotherapeutischen Behandlungen in einem Selektivvertrag. Hier ist kein Antrag und keine Genehmigung notwendig, wir sind frei in der Planung und es können weiter unbegrenzt Videositzungen stattfinden.


Wenn Sie nicht an einem Selektivvertrag (=Facharztvertrag) teilnehmen, nutzen Sie diese Möglichkeit bitte nur noch, wenn es unbedingt erforderlich ist (Erkrankung mit Bettlägrigkeit, "höhere Gewalt"), nicht aus organisatorischen oder anderen planbaren Gründen. Die nun wieder in Kraft gesetzten Regularien beinhalten das Risiko, dass die per Video durchgeführten Sitzungen nicht bezahlt werden, wenn eine bestimmte Menge in der Behandlung von allen Patienten in der Regelversorgung überschritten wird (Regressrisiko).

Wenn es draußen kalt ist, ziehen Sie sich warm an, es wird weiterhin viel gelüftet.

Elektronische Patientenakte ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht sehr in der Kritik, wie Sie vielleicht gelesen haben. Gleichzeitig muss sie aufgrund von Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt und den gesetzlich Versicherten angeboten werden. In den Zeitschriften, die Krankenkassen Ihren Versicherten zuschicken, wird daher seit einiger Zeit zum Teil massiv (versteckte) Werbung dafür gemacht.

Die Privaten Krankenversicherungen müssen dies nicht. Und weil sie wissen, dass dies für Ihre Versicherten keinen Mehrwert bietet und Ihnen daher keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen würde, tun sie es auch nicht.

Als gesetzlich Versicherte*r müssen Sie dieses Angebot (noch) nicht annehmen. Bald können Sie gezwungen sein, es aktiv auszuschlagen, wenn Sie die ePA nicht haben wollen.

Wir Psychotherapeuten und Ärzte müssen bereits seit geraumer Zeit (und unbezahlt, in unserer Freizeit) die aufwendigen Voraussetzungen dafür schaffen.

Ganz abgesehen von den sehr, sehr erheblichen Datenschutzbedenken gegen die elektronische Befüllung einer Patientenakte, die in allen möglichen Kontexten (außerhalb der Psychotherapie) dann ausgelesen wird (unter anderem können europäische Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen), hier ein weiteres Argument gegen die ePA, von der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung gestellt.

Letzten Endes schreibt sogar Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (eine staatliche Behörde!):

"Die Krankenkassen stehen aufgrund der ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen Alleinverantwortlichkeit für die ePA in einem Dilemma. Verweigern sie die Umsetzung der ePA gemäß den Vorgaben des PDSG, drohen ihnen hohe, gesetzlich festgelegte Strafzahlungen. Setzen sie demgegenüber das europarechtswidrige Gesetz um, d. h. bieten sie ihren Versicherten eine europarechtswidrige ePA an, kommen sie in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Abhilfe schaffen kann hier letztlich nur der Gesetzgeber."

Daher auch meine Empfehlung: lehnen Sie das ePA-Angebot ab. Ich möchte mit Ihnen arbeiten, nicht mit der Datenverarbeitung.